Fördermittel für Schüler
nachdenklicher mann vor einer schultafel

Die Antworten auf die Fragen der Eltern

Die Klassenfahrt gilt als Unterricht an einem anderen Ort. Ihr pädagogischer Wert ist unbestritten. Das wissen auch die Verantwortlichen in Bund und Ländern. Dennoch erleben viele Eltern erhebliche Widerstände bei der Übernahme der Kosten für Klassenreisen bei den Ämtern und Behörden. Gut zu wissen, was ihr Recht ist!

 
Wer ist förderungsberechtigt?

Förderungsberechtigt sind alle Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die durch Hartz IV finanzielle Unterstützung erfährt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Bedarfsgemeinschaft in vollem Umfang auf die Unterstützung der ARGE angewiesen ist oder lediglich einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten benötigt.

Ebenso sind Kinder in Bedarfsgemeinschaften von Sozialhilfeempfängern anspruchsberechtigt. Selbst diejenigen, die keinen Förderbedarf haben, aber nur unwesentlich über der Anspruchsgrenze liegen, können den Antrag stellen, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, die zusätzlichen Kosten für mehrtägige Klassenfahrten zu tragen.

 
Wie wird die Förderung beantragt?

Der Antrag auf Übernahme der Kosten für die Klassenreise kann formlos beim entsprechenden Amt gestellt werden. Dabei müssen wesentliche Punkte wie Kosten und Dauer der Klassenreise bekannt sein. Hier haben es die regelmäßigen Bezieher von Leistungen ein wenig leichter als diejenigen Personen, die über eigenes, aber geringes Einkommen verfügen: Für sie entfällt die Prüfung der Bedürftigkeit. Alle anderen müssen Einkommensnachweise und Nachweise über regelmäßige Kosten für den Lebensunterhalt wie Miete, Strom und Wasser erbringen. Ebenso ist von jedem Kind ein von der Schule auszufüllendes Formular dem Antrag beizulegen, das Sie hier erhalten.

 

Formular für Lehrer – kostenloser Download:

Klassenfahrt Formular Hartz 4

 

Wie können Schule und Lehrer den Antrag unterstützen?

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Zunächst sollten es die Lehrer bei der Ankündigung der Klassenfahrt nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass es innerhalb bestimmter Rahmen eine Kostenübernahme durch die Ämter gibt. Dabei kennen manche Bundesländer Höchstgrenzen für die Kosten der Klassenfahrt und auch der zeitliche Abstand ist geregelt. Beides sollte bereits bei der Planung bedacht werden.

Unterstützen Sie die anspruchsberechtigten Eltern, indem Sie bereits das oben angegebene Formular bereithalten und auf Nachfrage diskret zur Verfügung stellen. Achten Sie für diese Fälle auch darauf, dass die Klassenreise zu einem möglichst frühen Zeitpunkt angekündigt wird, damit Eltern und Ämter genügend Zeit haben, den Antrag zu stellen bzw. zu bearbeiten.

Dem vorausgehend sollte in der Schulkonferenz festgelegt sein, wie hoch die Kosten für eine Klassenfahrt pro Kind im Höchstfall sein dürfen. In der Vergangenheit orientierten sich verschiedene Gerichte an den Entscheidungen der Schulkonferenz!

Es kann geschehen, dass nicht alle Eltern die benötigte Unterstützung seitens der Behörden erhalten. Für diesen Fall und damit wirklich alle Kinder aus der Klasse an der Klassenreise teilnehmen können, sollten Sie sich frühzeitig mit eventuellen Spendern und Förderern in Verbindung setzen. Allen voran selbstverständlich der Schulverein.

 
Was Ämter in der Vergangenheit versuchten:

Fördervertrag

Fördervertrag

Ämter versuchten, die Zahlung der einmaligen Leistung zu umgehen, indem sie auf die Dauer der Schulpflicht hinwiesen. Allerdings haben auch Schüler der Oberstufe Anspruch auf eine Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von 25 Jahren.

In einem anderen Fall sollte die Übernahme der Kosten nicht gewährt werden, weil der Antragssteller – hier das Kind – den »zeit- und ortsnahen Bereich« der Behörde während der Klassenfahrt verlassen würde. Die Behörde fühlte sich in diesem Fall schlicht nicht zuständig. Dem widersprach die Bundesregierung eindeutig und wies darauf hin, dass die wörtliche Auslegung in diesem Fall der Regelung widersprechen würde und Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung für die Antragsstellung zur Kostenübernahme sei.

Auch im Zusammenhang damit, welche Ausgaben genau zu den Kosten für eine Klassenreise zählen, wurden verschiedentlich die Gerichte angerufen. Die Bundessozialrichter Eicher und Spellbrink geben deshalb in ihrem Kommentar zum Sozialgesetzbuch II eindeutige Hinweise. Dort heißt es, dass neben den Reisekosten auch ein dem Alter des Kindes angemessenes Taschengeld zu zahlen ist. Dabei legen die Lehrer die Höhe des Taschengeldes fest. Ferner umschließen auch andere Nebenkosten die notwendigen Leistungen der Behörden. So sind Besuche und Eintrittsgelder für Museen oder weitere Stätten von kulturellem Wert oder angemessene Badebekleidung für eine Klassenfahrt an die Nordsee von den Behörden zu tragen.

 
Ein letzter Hinweis

Lassen Sie sich nicht von vorschnellen ablehnenden Bescheiden entmutigen. Kämpfen Sie für Ihr Recht und das des Kindes, an der Klassenfahrt teilzunehmen. Hilfe und Unterstützung erhalten Sie in einschlägigen Foren im Internet sowie in zahlreichen Beratungsstellen an Ihrem Heimatort.

 

 

Sicherheit

Der Reisebus gilt als sicherstes Verkehrsmittel für Klassenfahrten. Der Bustourismus kennzeichnet sich generell durch hohe Standards im Bezug auf Rechtslage und Sicherheit. Dies trägt dazu bei, das Unfallrisiko mit Reisebussen so gering zu halten.

Sicherheitscheck

Der TÜV und die DEKRA prüfen alle 90 Tage jeden Bus auf seine Verkehrssicherheit. Überzeugen Sie sich persönlich: Die Plakette der letzten Sicherheitsprüfung finden Sie am Heck jedes Busses. Dies gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit Ihres Reisebusses, so dass Sie An- und Abreise unbeschwert genießen können.

Verantwortung

Ohne Ausnahme bestehen wir bei unseren Partnern auf die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten. Durch unseren Partner Busmeister.de werden erforderliche Fahrerwechsel oder der Einsatz mehrerer Fahrer bereits bei der Planung der Fahrten berücksichtigt. Die Sicherheit der Schüler, Lehrer und sonstiger Fahrgäste im Reisebus hat für uns den absoluten Vorrang.